Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2023

  1. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung, auf die von H2O Wasser erleben AG mit den Marken First Flow, Let’s Swim und Drop In im eigenen Namen angebotenen Leistungen und die hierfür abgeschlossenen Verträge. Darunter fallen insbesondere Leistungen der Schwimmschule und die Durchführung von Baby- und Kinderschwimmkursen, sowie der Wassergymnastikkurse für Senioren und des Online-Shop.

  1. Kursanmeldung

Deine Anmeldung erfolgt via Onlineformular über unsere Website. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung über das Onlineformular vergeben. Der Kursplatz lautet auf das angemeldete Kind (bei First Flow und Let’s Swim) oder die teilnehmende Person (im Fall von Drop In) und ist nicht übertragbar.

  1. Warteliste

Ist dein bevorzugter Kurs bereits ausgebucht, besteht die Möglichkeit, dass du dich selbständig über unsere Website auf der Warteliste einträgst. Ein Eintrag in die Warteliste ist für dich und für uns unverbindlich, d.h. der Eintrag garantiert dir keinen Kursplatz und verpflichtet dich nicht zu einer Kursbuchung. Die freien Plätze werden in der Reihenfolge der Eintragung auf der Warteliste vergeben, wir kontaktieren dich betreffend der Warteliste telefonisch oder per E-Mail. Die definitive Anmeldung für den Kurs hat in jedem Fall ordentlich über die Website zu erfolgen.

  1. Geschwisterrabatt bei First Flow und Let’s Swim

Wir gewähren unseren Kunden pro Kursperiode 10% Rabatt auf das zweite Kind und für jedes weitere Kind. Der Rabatt wird nur gewährt, wenn mehr als ein Kind in derselben Kursperiode angemeldet wird. Der Rabatt wird auf der Rechnung ausgewiesen und wird automatisch vom ursprünglichen Kurspreis abgezogen. Der Rabatt ist mit anderen Rabatten kumulierbar.

  1. Rabatte

Rabatt- und Gutscheincodes können direkt bei der Onlinebuchung in das dafür vorgesehene Feld eingegeben werden. Rabatte sind nicht kumulierbar und können nicht nachträglich gewährt werden. Ausgenommen ist der Geschwisterrabatt gemäss Ziffer 4 hiervor.

  1. Kursbestätigung und Zahlung des Kursgeldes

Die Kursbuchung wird im Zeitpunkt der Bestätigung durch die H2O Wasser erleben AG gültig und verbindlich. Du erhältst die Kursbestätigung inkl. Rechnung per E-Mail (bitte SPAM-Ordner beachten). Eine Barzahlung in den Lektionen ist nicht möglich. Für das Ausstellen von Mahnungen wird jeweils eine Gebühr von Fr. 15.- verlangt. Im Falle des Zahlungsverzuges behalten wir uns neben den allgemeinen Rückforderungsansprüchen den definitiven, entschädigungslosen Kursausschluss vor.

  1. Kursorganisation

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zusammenzulegen und/oder zeitlich um maximal 45 Minuten bei den First Flow Kursen, 1 Stunde und 15 Minuten bei den Let’s Swim Kursen sowie um 1 Stunde bei den Drop In Kursen zu verschieben. Zeitliche Verschiebungen in genanntem Rahmen sind auf der definitiven Kursbestätigung/Rechnung ersichtlich, sowie online im Kundenkonto und werden nicht nochmals zusätzlich kommuniziert. Fällt eine Kursleitung aus, wird eine Stellvertretung eingesetzt. Im Falle von hiervor erwähnten zeitlichen Verschiebungen und/oder Kurszusammenlegungen und/oder Stellvertretungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Es ist nicht möglich, verschobene, zusammengelegte oder stellvertretend geleitete Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

  1. Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jeden Kursort eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Kann der Kursbetrieb an einem Standort aus Gründen seitens des Badbetreibers nicht weitergeführt werden, behält sich die H2O Wasser erleben AG vor, in einem zumutbaren Umkreis (max. 15 Kilometer) einen Ersatzstandort für die Weiterführung festzulegen. Wird der Kurs an einem zumutbaren Alternativstandort weitergeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Es ist nicht möglich, den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt anderswo nachzuholen. Kann der Kurs nicht an einem zumutbaren Alternativstandort weitergeführt werden, bestimmt sich die Entschädigung nach Ziffer 15 hiernach.

  1. Abmeldungen

Das Zurückziehen einer Anmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir dir das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen:

9.1 vor dem Versand der Kursbestätigung/Rechnung zu 100%

9.2 nach dem Versand der Kursbestätigung/Rechnung aber vor dem Kursstart zu 50%

9.3 nach Kursstart ist das komplette Kursgeld geschuldet

Das Zurückziehen einer Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich (z.B. per E-Mail an info@wassererleben.ch) über die Administration der H2O Wasser erleben AG zu erfolgen. Massgebend für die Rückerstattung gemäss Ziffern 9.1-9.2 hiervor ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der H2O Wasser erleben AG. Unsere Kursleitungen nehmen keine Abmeldungen entgegen.

  1. Kursausfall / Versäumte Lektionen

Der Kursteilnehmer hat keinen grundsätzlichen Anspruch, versäumte Lektionen nachzuholen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Wird eine Lektion infolge Krankheit des Kindes bei First Flow und Let’s Swim oder des Kursteilnehmenden bei Drop In versäumt, besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, dass diese in der laufenden Kursperiode nachgeholt werden kann. Dies unter der Voraussetzung, dass du uns ein Arztzeugnis von deinem Kind bei First Flow und Let’s Swim oder dir als Teilnehmenden bei Drop In für die verpasste Lektion vorweist und freie Plätze in einem Kurs von identischem Level verfügbar sind. Wenn du bei der Kursanmeldung die Annullationskostenversicherung abgeschlossen hast, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes durch die Europäische Reiseversicherungs AG (gemäss deren AVB). Liegt der Grund für den Kursausfall bei der H2O Wasser erleben AG, wird der Kurs falls möglich am Ende der Kursperiode als Lektion nachgeholt oder falls die Nachholung nicht möglich ist, in Form eines Gutscheins erstattet (keine Barauszahlung).

Im Falle eines Ausfalls von einer oder mehreren Lektionen ist die H2O Wasser erleben AG darum bemüht die betroffenen Teilnehmer so rasch als möglich darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte es wider Erwarten zu einem Ausfall von einer oder mehreren Kurslektionen kommen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz in irgendeiner Form. Liegt der Grund für den Kursausfall nicht bei der H2O Wasser erleben AG gelten die Bestimmungen von Ziffer 15 hiernach.

  1. Fotografieren, Filmen, Tonaufnahmen

Zum Schutz deines Kindes und dir selbst und zur Wahrung seiner und deiner Rechte (BV Art.13 Abs.2 / ZGB Art.28 Abs.1) ist es verboten, in den Garderoben und im Badbereich zu fotografieren und/oder Film- oder Tonaufnahmen zu erstellen. Dies gilt sowohl vor als auch während und nach den Lektionen. Verstösse können mit direktem Kursausschluss geahndet werden. Diesfalls besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Kursgeldern.

  1. Sicherheit

First Flow: Die Eltern / Begleitperson trägt vor, während und nach der Lektion die volle Verantwortung für ihr Kind / ihre Kinder.

Let‘s Swim: Die Eltern / Begleitperson trägt unmittelbar vor und nach der Lektion die volle Verantwortung für ihr(e) Kind(er). Die Kursleitung ist während der Lektion für das angemeldete Kind verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Kursleitung endet nach der Verabschiedung der Gruppe am Check Point.

Drop In: Du als Kursteilnehmer trägst vor, während und nach den Lektionen die volle Verantwortung für deine eigene Sicherheit.

  1. Kurs- und Baderegeln

13.1 Generelles

Es gelten die jeweiligen Vorgaben und Regeln der Bäder, diese müssen von allen Teilnehmenden eingehalten werden. Den Anweisungen der Kursleitung ist strikte Folge zu leisten. Das Bad darf nicht in Strassenschuhen betreten werden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen das Tragen von Badeschuhen. Essen und Trinken im Garderoben- und Badbereich ist untersagt. Das Duschen vor und nach der Lektion ist obligatorisch.

13.2 First Flow und Let’s Swim

Für Babys und Kleinkinder ist das Tragen geeigneter Badewindeln obligatorisch. Bei ausserordentlicher Verschmutzung des Badewassers und / oder der Infrastruktur haften die Eltern für Schäden und Wiederherstellungskosten (Reinigung, Austausch des Wassers). Die Begleitperson des Kindes trägt Badebekleidung. Haftung und Versicherung des Kindes sind Sache der Eltern. Das Bad darf nicht in Strassenschuhen betreten werden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen das Tragen von Badeschuhen. Dies gilt sowohl für die Begleitpersonen als auch für alle Kinder, die bereits allein gehen können. Essen und Trinken im Garderoben- und Badbereich ist untersagt. Kinder, welche der Lektion zuschauen, sind durch eine erwachsene Person zu beaufsichtigen. Das Duschen vor und nach der Lektion ist obligatorisch. Zuschauer und Besucher verhalten sich ruhig und stören die Lektion nicht.

13.3 Drop In

Bei ausserordentlicher Verschmutzung des Badewassers und / oder der Infrastruktur haften die Teilnehmenden für Schäden und Wiederherstellungskosten (Reinigung, Austausch des Wassers). Die Teilnehmenden tragen Badebekleidung. Haftung und Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen das Tragen von Badeschuhen. Das Duschen vor und nach der Lektion ist obligatorisch. Widerhandlungen gegen die hiervor bestimmten Sicherheits- und Kursregeln können mit direktem Kursausschluss geahndet werden. Diesfalls besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Kursgeldern.

  1. Versicherung

Für alle von der H2O Wasser erleben AG organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden soweit gesetzlich zulässig aus. Du bist daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Ohne deinen Gegenbericht gehen wir davon aus, dass du und/oder dein Kind gesund sind. Die Kursleitung kann dem Anschein nach ansteckende oder für den Kurs nicht genügend fitte Personen ohne Rückerstattungspflicht vom Kurs ausschliessen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die H2O Wasser erleben AG nicht haftbar gemacht werden.

  1. Kursausfall ausserhalb der Verantwortung der H2O Wasser erleben AG

Wird der Kursbetrieb aufgrund einer Ausnahmesituation wie z.B. höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie oder einer behördlichen Anordnung oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung der H2O Wasser erleben AG liegen (Schliessung von Bädern, u.a.) ganz oder teilweise abgesagt, so werden die ausgefallenen Lektionen hälftig zu Lasten der H2O Wasser erleben AG und dem Kursteilnehmer aufgeteilt. Tritt ein solcher Fall ein, besteht kein Anspruch auf Barauszahlung des Guthabens. Dieses wird in Form eines Gutscheins zur späteren Anrechnung bei Wiederaufnahme des Kursbetriebes ausgestellt.

  1. Artikelverkauf (Shop)

Versandkosten / Lieferbedingungen:

Die Lieferung, der im Onlineshop von H2O Wasser erleben AG gekauften Artikeln, erfolgt via B-Post der schweizerischen Post (Versand ausserhalb der Schweiz auf Anfrage). Die bestellten Artikel werden, sofern an Lager, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach der Bestellung der Post übergeben. Sollte ein bestellter Artikel nicht an Lager sein, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und benachrichtigt, wenn der Artikel wieder verfügbar ist. Fehlende Artikel werden nachgeliefert oder deren Kaufpreis wird rückerstattet. Die Versandkosten für den Versand werden bei Abschluss der Bestellung auf der Bestellübersichtsseite separat ausgewiesen.

Rückgabe / Umtausch:

Artikel können nur ungeöffnet und originalverpackt innerhalb von 10 Tagen zurückgegeben oder umgetauscht werden.

Eigentum:

Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der H2O Wasser erleben AG. Sie kann die Herausgabe der Ware verlangen, wenn die Forderung nach erfolgter Mahnung nicht bezahlt wird.

  1. Prämienshop

Mit jedem Kursbesuch sammelst du Prämienpunkte, die du im Prämienshop auf der Website in Artikel oder Gutscheine eintauschen kannst. Die Prämienpunkte werden nach Zahlungseingang deinem Konto automatisch gutgeschrieben.

Pro Kurs erhältst du 8 Prämienpunkte. Die Prämienpunkte sind nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar. Die Prämienpunkte verfallen nach zwei Jahren.

  1. Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

  1. Gerichtsstand

Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das für den Sitz der H2O Wasser erleben AG zuständige Zivilgericht.